icon-home

ANSCHRIFT
Brückenstraße 8
47179 Duisburg

icon-home

KONTAKT
Tel: 0203 4857867
Fax: 0203 4857844

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma HBS-GmbH, Brückenstr. 8, 47179 Duisburg

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden. Deren AGB finden keine Anwendung. Diese Regelung gilt auch dann, wenn wir den AGB unseres Kunden nicht ausdrücklich widersprechen. Wir sind nur bereit, auf der Grundlage unserer AGB vertragliche Bindungen einzugehen.

Bei erneuten Vertragsbeziehungen zum Kunden gelten unsere AGB auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich zur Vertragsgrundlage erhoben oder dem Kunden erneut bekanntgegeben worden sind.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Die HBS-GmbH betätigt sich auf dem Gebiet der Herstellung von aus Holz hergestellten Verpackungsmitteln, Paletten, Kisten, Holzgestelle, Sicherungskisten u. ä.

Sofern keine diesbezüglichen Standardartikel Vertragsgegenstand sind, werden nach Vorgabe von Maßen, Gewichten, Zeichnungen, graphischen Darstellungen etc. die beauftragten Gegenstände individuell hergestellt.

Grundsätzlich handelt es sich bei unseren Kunden um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Somit unterliegen unsere Verträge und Leistungen vornehmlich den  §§ 651 BGB, 381 Abs. 2 HGB, sind also als Handelskäufe zu würdigen.

Eine Bestellung des Kunden ist als dessen Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit uns anzusehen, an welches er für die Dauer von einem Monat gebunden ist.

Der Vertrag mit uns kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, wobei die Schriftform auch durch Kommunikationseinrichtungen wie Telefax, E-Mail, etc. gewahrt ist.

In der Auftragsbestätigung werden dem Kunden die vertragsrelevanten Beschaffenheitsmerkmale wie Zeichnungen, Maße und Gewichte, welche HBS-GmbH vorgegeben worden sind, ausdrücklich wiedergegeben. Die von HBS-GmbH geschuldeten Leistungen beziehen sich auf diese Angaben.

Sollten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bezeichnungen Fehler aufweisen, hat der Kunde diese unverzüglich telefonisch und anschließend schriftlich zu korrigieren. Nach Ablauf von 3 Werktagen wird HBS-GmbH mit den für die Vertragserfüllung notwendigen Leistungen beginnen.

HBS-GmbH schuldet keine gesonderte Überprüfung der Angaben des Kunden.

§2 Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Übrigen gilt die jeweils gültige Preisliste von HBS-GmbH, welche den Auftraggebern mit der Vertragsanbahnung zur Verfügung gestellt wird. Bei ständiger Geschäftsverbindung ist diese nur bei Änderung erneut zur Verfügung zu stellen.

Sofern in der Auftragsbestätigung keine gesonderten Zahlungskonditionen niedergelegt sind, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei einem Zahlungseingang innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum wird ein Nachlass von 2 % des Nettokaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer gewährt.

Nach Ablauf eines Monats nach Rechnungswertung ist HBS-GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Außerdem wird der Kunde mit einer Mahngebühr von 10,00 € pro Mahnung belastet.

HBS-GmbH ist bei Anfertigung individueller Holzpackmittel ab einem Kaufpreis von 1.000,00 € berechtigt, Vorauskasse in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Solange diese nicht bewirkt worden ist, ist HBS-GmbH berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung zu verweigern.

§3 Eigentumsvorbehalt
HBS-GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Zahlungsansprüche vor.

Während der Existenz des Eigentumsvorbehalts hat der Auftraggeber uns jede ungünstige Einwirkung auf unser Eigentum unverzüglich anzuzeigen und, sofern noch nicht geschehen, kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

§4 Gewährleistung/Mängelrügen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Tage der Übergabe an den Kunden bzw. dem Adressaten der Lieferung.

Der Gegenstand der Lieferung ist unverzüglich auf etwaige Mängel oder Schäden zu untersuchen. Es gilt § 377 HGB.

Begründete Mängel werden von HBS-GmbH nach deren Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.

Sofern das Transportgut ursächlich für den am Vertragsgegenstand entstandenen Schaden ist, wird jedwede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragsgegenstand entspricht nicht den vertraglich geschuldeten Beschaffenheitsmerkmalen.

§5 Haftung/Verjährung
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung auf die Versicherungssumme der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von 1 Mio. Euro begrenzt. Dies gilt auch für Personen- und Vermögensschäden.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Möglichkeit besteht, eine höhere Versicherungssumme mit HBS-GmbH zu vereinbaren. In diesem Fall trägt er die zusätzliche Versicherungsprämie.

Garantieerklärungen werden von HBS-GmbH nicht abgegeben.

Zahlungsansprüche von HBS-GmbH gegenüber dem Kunden verjähren in 5 Jahren, gerechnet vom letzten Tage des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.

§6 Versand
Grundsätzlich werden unsere Vertragsgegenstände an den Kunden oder den von ihm benannten Dritten durch eigene Fahrzeuge transportiert. Die Entladung des Vertragsgegenstandes/der Vertragsgegenstände am Bestimmungsort hat durch den Kunden oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen in eigener Verantwortung zu erfolgen. Seitens HBS-GmbH ist die Ladung des Transportguts fachgerecht in eigenen Lkws gesichert. Es ist bis zum Bestimmungsort gegen Schäden oder Verlust versichert und zwar bis zur Höchstsumme gemäß § 5 (1). Bei einem Versicherungsfall ist HBS-GmbH berechtigt, entweder Ersatz in natura zu leisten oder den entsprechenden Anspruch gegen den Versicherer abzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§7 Abtretung/Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von HBS-GmbH seine Ansprüche an Dritte abzutreten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von HBS-GmbH aufzurechnen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Anspruch ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Bei geltend gemachtem Leistungsverweigerungsrecht ist der Kunde verpflichtet, auf schriftliche Anforderung von HBS-GmbH den geschuldeten Kaufpreis bei Gericht oder einem Treuhänder zu hinterlegen.

§8 Sonstiges
Erfüllungsort ist der Betriebssitz von HBS-GmbH, es sei denn, dass der Vertragsgegenstand mit betriebseigenen Fahrzeugen zum Bestimmungsort befördert wird. Dieser ist dann der Erfüllungsort.

Mit der dortigen Ankunft gehen Besitz und die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Kunden über.

Gerichtsstand ist das Amts-/Landgericht Duisburg.